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   OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19   

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https://dejure.org/2021,1073
OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19 (https://dejure.org/2021,1073)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.01.2021 - 1 LA 43/19 (https://dejure.org/2021,1073)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - 1 LA 43/19 (https://dejure.org/2021,1073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung eines reetgedeckten Wohnhauses mit einer Wohnung auf einem Grundstück hinsichtlich Beeinträchtigung eines Denkmals; Erteilung einer Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde für die Veränderung der Umgebung eines ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 1 MB 15/20

    Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19
    Es kommt nicht darauf an, ob die Voraussetzungen für den Erlass dieser denkmalrechtlichen Genehmigung gegeben sind, d.h. ob diese durch die untere Denkmalschutzbehörde zu erteilen ist, weil das vom Kläger geplante Gebäude den Eindruck eines Kulturdenkmals nicht wesentlich beeinträchtigt oder eine Beeinträchtigung jedenfalls durch entsprechende Nebenbestimmungen zu einer denkmalrechtlichen Genehmigung vermieden werden könnte (vgl. für den Fall, in dem eine denkmalrechtliche Genehmigung erteilt wurde, Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 10. September 2020 - 1 MB 15/20 -, Rn. 28 ff., juris).

    OVG, Beschluss vom 20. April 2020 - 1 MB 2/20 -, Rn. 25 ff., juris; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, Rn. 20 ff., juris; vgl. auch Beschluss vom 10. September 2020 - 1 MB 15/20 -, Rn. 29, juris; für das vergleichbare niedersächsische Landesrecht Nds. OVG, Beschluss vom 30. September 2020 - 4 ME 104/20 -, Rn. 17, juris).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 10. September 2020 - 1 MB 15/20 -, Rn. 30 ff., juris), bedeutet dies jedoch nicht, dass den Bauaufsichtsbehörden im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich die Aufgabe oder Befugnis zukommt, die Voraussetzungen für die Erteilung von erforderlichen Genehmigungen nach anderen, außerhalb des öffentlichen Baurechts stehenden Fachgesetzen zu prüfen und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen durch die Baugenehmigung zu ersetzen.

    Hierauf ist die Prüfung der Bauaufsicht jedoch gleichermaßen beschränkt (vgl. Beschluss vom 10. September 2020 - 1 MB 15/20 -, Rn. 30 f. juris; vgl. auch Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 20. April 2020 - 1 MB 2/20 -, Rn. 33, juris; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, Rn. 22, juris).

  • BVerwG, 07.06.2019 - 8 B 36.18

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis für die Erweiterung der Schankwirtschaft und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19
    Soweit der Kläger einen Verstoß gegen das Selektionsverbot des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wonach das Gericht seiner Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde zu legen hat und nicht einzelne erhebliche Tatsachen oder Beweisergebnisse aus seiner Würdigung ausblenden darf (BVerwG, Beschluss vom 07. Juni 2019 - 8 B 36.18 -, Rn. 11, juris), rügt, begründet dies keinen Verfahrensmangel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO.

    Der Kläger greift insoweit die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts an, die grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen ist (stRspr BVerwG, vgl. Beschluss vom 07. Juni 2019 - 8 B 36.18 -, Rn. 11, juris).

    Dafür müssen denklogisch schlechthin unmögliche, von Willkür geprägte Schlussfolgerungen aufgezeigt werden (vgl. BVerwG, vgl. Beschluss vom 07. Juni 2019 - 8 B 36.18 -, Rn. 11, juris m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2020 - 1 MB 2/20

    Baugenehmigung als Schlusspunkt der für genehmigungsbedürftige Bauvorhaben

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19
    OVG, Beschluss vom 20. April 2020 - 1 MB 2/20 -, Rn. 25 ff., juris; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, Rn. 20 ff., juris; vgl. auch Beschluss vom 10. September 2020 - 1 MB 15/20 -, Rn. 29, juris; für das vergleichbare niedersächsische Landesrecht Nds. OVG, Beschluss vom 30. September 2020 - 4 ME 104/20 -, Rn. 17, juris).

    Hierauf ist die Prüfung der Bauaufsicht jedoch gleichermaßen beschränkt (vgl. Beschluss vom 10. September 2020 - 1 MB 15/20 -, Rn. 30 f. juris; vgl. auch Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 20. April 2020 - 1 MB 2/20 -, Rn. 33, juris; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, Rn. 22, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 32/19

    Baugenehmigung; denkmalrechtliches Einschreiten; Schlusspunkt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19
    OVG, Beschluss vom 20. April 2020 - 1 MB 2/20 -, Rn. 25 ff., juris; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, Rn. 20 ff., juris; vgl. auch Beschluss vom 10. September 2020 - 1 MB 15/20 -, Rn. 29, juris; für das vergleichbare niedersächsische Landesrecht Nds. OVG, Beschluss vom 30. September 2020 - 4 ME 104/20 -, Rn. 17, juris).

    Hierauf ist die Prüfung der Bauaufsicht jedoch gleichermaßen beschränkt (vgl. Beschluss vom 10. September 2020 - 1 MB 15/20 -, Rn. 30 f. juris; vgl. auch Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 20. April 2020 - 1 MB 2/20 -, Rn. 33, juris; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, Rn. 22, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19
    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich ferner auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, Rn. 17, juris).

    Das ist der Fall, wenn mindestens die Möglichkeit besteht, dass das Gericht ohne den Verfahrensverstoß zu einem für den Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, Rn. 4 f., juris).

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Dauerverwaltungsakt; Feststellungswirkung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19
    OVG, Beschluss vom 20. April 2020 - 1 MB 2/20 -, Rn. 25 ff., juris; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, Rn. 20 ff., juris; vgl. auch Beschluss vom 10. September 2020 - 1 MB 15/20 -, Rn. 29, juris; für das vergleichbare niedersächsische Landesrecht Nds. OVG, Beschluss vom 30. September 2020 - 4 ME 104/20 -, Rn. 17, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 LB 17/17

    Auswirkung der Festsetzung von Baugrenzen auf Grundstücke ohne eine solche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19
    Es entspricht den regelmäßigen Streitwertannahmen des Senats in Verfahren, in denen die Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienhauses begehrt wird, das wirtschaftliche Interesse mit 20.000 ? (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 27. August 2020 - 1 LB 17/17 -, Rn. 148, juris) zu bemessen.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98

    Städtebaulicher Entwicklungsbereich; bebauter Bereich; Umstrukturierung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19
    Die Aufklärungsrüge erfordert u. a. substantiierte Angaben dazu, dass bereits im vorinstanzlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder sich der Vorinstanz die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. Juli 1998 - 4 BN 22.98 -, Rn. 20, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2017 - 1 LA 12/17

    Rechtsschutz gegen Lichtemissionen einer Straßenlaterne

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt wird und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (stRspr des Senats, vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 05. Juli 2017 - 1 LA 12/17 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 1 MB 36/12

    Drittbetroffenheit eines Nachbarn bezüglich Genehmigung zur Durchführung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2021 - 1 LA 43/19
    OVG, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 MB 36/12 -, Rn. 26 f., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2022 - 1 MB 1/22

    Anwendung der Schlusspunkttheorie in schleswig-holsteinischem Bauordnungsrecht;

    Das folgt aus der im Bauordnungsrecht des Landes Schleswig-Holstein unverändert verankerten Schlusspunkttheorie (vgl. Beschlüsse des Senats vom 20.04.2020 - 1 MB 2/20 -, Rn. 29, juris; vom 12.05.2020 - 1 MB 32/19 -, Rn. 19, juris; vom 10.09.2020 - 1 MB 15/20 -, Rn. 29, juris, und vom 28.01.2021 - 1 LA 43/19 -, Rn. 8, juris; a. A. Kalscheuer/Purucker, NordÖR 2018, 251), der zufolge die Baugenehmigung den Schlusspunkt der für genehmigungsbedürftige Bauvorhaben durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung bildet und insoweit eine umfassende öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung darstellt, auch - soweit materiell-rechtlich relevant - in denkmalrechtlicher Hinsicht.

    Hierauf ist die Prüfung der Bauaufsicht jedoch gleichermaßen beschränkt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 20.04.2020 - 1 MB 2/20 -, Rn. 32, juris; vom 12.05.2020 - 1 MB 32/19 -, Rn. 22, juris; vom 10.09.2020 - 1 MB 15/20 -, Rn. 30, juris, und vom 28.01.2021 - 1 LA 43/19 -, Rn. 9, juris).

  • VG Schleswig, 04.01.2022 - 2 B 53/21

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Baugenehmigung in

    Die Geltendmachung einer Verletzung denkmalrechtlicher Vorschriften ist auch richtiger Weise im Zusammenhang mit der Nachbarklage gegen die Baugenehmigung zu überprüfen, da eine Baugenehmigung auch in denkmalrechtlicher Hinsicht Feststellungswirkung hat (zur Konzentrationswirkung des Schleswig-Holsteinischen Landesbaurechts vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.05.2020 - 1 MB 32/19 -, Rn. 7, juris) und eine ggf. nach § 12 des Gesetzes zum Schutz der Denkmale für das Land Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2015 (DSchG) erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung als mit erteilt gälte, ohne dass es darauf ankommt, ob und wie die Untere Denkmalbehörde beteiligt worden ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 28.01.2021 - 1 LA 43/19 -, Rn. 7, juris).
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